ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Ein Vertrag mit der Oxypur GmbH kommt nur auf Grundlage dieser Bedingungen zustande. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir uns schriftlich anerkannt erklären. Erwies sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam, bleiben die übrigen gleichwohl wirksam.
1.2 Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Vorschriften des einheitlichen, internationalen EU- und UN-Kaufgesetzes über bewegliche Sachen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der in der Auftragsbestätigung oder im Angebot genannte Ort. Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers ist der Oxypur GmbH-Firmensitz in Stockstadt am Main. Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Aschaffenburg.
2. Vertragsinhalt
2.1 Verträge sind von uns angenommen, wenn eine Auftragsbestätigung oder eine Lieferung erfolgt ist.
2.2 Wir behalten uns jederzeit technische Änderungen der angebotenen oder zu liefernden Ware vor, soweit hierdurch die Qualität verbessert oder lediglich unwesentlich geändert wird.
2.3 Bei lebensmittelrechtlichen und produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften werden diese von uns eingehalten.
2.4 Es gelten handelsübliche Mengen, das angegebene Maß, sind Circa-Maße.
2.5 Bei Bestellungen von Kleinmengen, die unseren Mindestauftragswert unterschreiten, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Preises vor.
3. Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen gegen Rechnung berechtigt.
3.2 Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist der Tag maßgebend, an dem die Ware das Auslieferungslager verlässt. Nimmt der Käufer die rechtzeitig angebotene Lieferung nicht rechtzeitig ab, sind wir nach einer Nachfrist von 10 Tagen berechtigt, die Lieferung endgültig zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
4. Lieferverzögerungen
4.1 Verbindliche Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener und von uns unverschuldeter Betriebsstörungen sowie Streik und Aussperrungen einschließlich solcher im Bereich unserer Vorlieferanten.
4.2 Treten uns solche Umstände ein, sind beide Parteien nach einer angemessenen Nachlieferungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Werden wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, an der Lieferung endgültig gehindert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Gewährleistung und Schadensersatz
5.1 Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb 14 Tage nach Empfang der Ware unter Angabe der Mängel, bzw. Lieferscheinnummern schriftlich anzuzeigen.
5.2 Bei handelsüblichen oder geringen, technisch bedingten Abweichungen in Menge, Qualität, Farbe und Ausrüstung unserer Produkte sind Beanstandungen ausgeschlossen.
5.3 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5.4 Schadenersatzansprüche wegen Mängelfolgeschäden, auch in fortdauernder oder privater Vertragsverletzung, stehen dem Käufer nur zu, wenn uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
6. Zahlung
6.1 Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar ab Rechnungsdatum. Abzüge sind unzulässig.
6.2 Wechsel und Schecks gelten nur zahlungshalber und bedürfen unserer Zustimmung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
6.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer erfüllt sind.
7.2 Der Käufer darf die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
7.3 Der Käufer tritt uns sicherungshalber alle Forderungen ab, die er aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erlangt.
7.4 Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer sind wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen.
8. Sonstige Bedingungen
8.1 Blockaufträge mit einer Annahmefrist von höchstens sechs Monaten können vereinbart werden.
8.2 Wir berechnen in allen Versendungslieferungen die jeweils anfallenden Versand- und Portokosten. Bei einer Auftragshöhe unter 100 Stück stellen wir zusätzlich eine Kleinauftragsgebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung.
8.3 Die Parteien erklären übereinstimmend Kaufleute im Sinne § 13 HGB zu sein.
