Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
Oxypur GmbH
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Oxypur GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck dem der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
2.1 Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen ist der in der Auftragsbestätigung oder im Angebot genannte Lieferort.
Erfüllungsort für sämtliche Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der Oxypur GmbH in Stockstadt am Main.
2.3 Gerichtsstand
Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Aschaffenburg.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
3.1 Vertragsabschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
Stornierungen oder Änderungen von Aufträgen können ausschließlich innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung schriftlich berücksichtigt werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung oder Änderung ausgeschlossen, da Bearbeitung, Materialdisposition und Produktion aufgrund kurzer Lieferzeiten unmittelbar nach Auftragseingang eingeleitet werden.
Dies gilt insbesondere für Sonderanfertigungen, personalisierte Produkte und kundenspezifische Ausführungen.
3.2 Technische Änderungen
Wir behalten uns technische Änderungen, Konstruktionsänderungen sowie produktbezogene Verbesserungen vor, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen oder die vertragsgemäße Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3 Produktbeschaffenheit
Geringfügige handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich Maße, Gewicht, Farbe, Struktur oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Angegebene Maße, Gewichte und Mengen gelten als Circa-Angaben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4 Sonderanfertigungen und kundenspezifische Ausführungen
Werden Produkte nach individuellen Vorgaben, Zeichnungen, Maßen, Materialien, Konstruktionen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers gefertigt oder verändert, erfolgt die Herstellung ausschließlich auf Verantwortung des Käufers.
Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der gewünschten Ausführung für den vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.
Für Eigenschaften, Funktionen oder Qualitätsmerkmale, die auf kundenspezifischen Vorgaben beruhen und von unserer Standardausführung abweichen, übernehmen wir keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.
Eine Haftung für Reklamationen, Folgeschäden oder Ansprüche von Endkunden, die auf kundenspezifischen Abweichungen, Änderungen oder Spezifikationen beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Im Falle von Reklamationen oder behaupteten Mängeln obliegt dem Käufer der Nachweis, dass:
- der geltend gemachte Mangel bereits bei Gefahrübergang beziehungsweise Auslieferung vorlag,
- kein unsachgemäßer Gebrauch, keine fehlerhafte Lagerung, kein Transportfehler, keine übermäßige Beanspruchung oder sonstige äußere Einwirkung ursächlich war und
- es sich um einen von uns zu vertretenden Material-, Herstellungs- oder Qualitätsmangel handelt.
Dies gilt insbesondere bei Weiterveräußerung an Endkunden oder bei Verwendung kundenspezifischer Ausführungen.
Der Käufer stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf kundenseitigen Vorgaben beruhen.
Der Käufer ist ferner dafür verantwortlich, dass durch seine Vorgaben keine Rechte Dritter verletzt werden.
Personalisierte oder kundenspezifisch gefertigte Ware ist vom Käufer verbindlich abzunehmen.
Eine Rückgabe, Stornierung oder Verweigerung der Abnahme wegen kundenspezifischer Ausführung, geänderter Spezifikation oder subjektiver Abweichungen von Vorstellungen des Käufers ist ausgeschlossen, sofern die Ware entsprechend der vereinbarten Spezifikation gefertigt wurde.
Dies gilt insbesondere für Sondermaße, Sondermaterialien, Sonderhärten, individualisierte Designs, Sonderbezüge, Stickereien, Bedruckungen oder sonstige auf Kundenwunsch gefertigte Produkte.
4. Lagerung, Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Lagerung und Produktpflege
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sachgemäß zu lagern und vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Insbesondere sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten:
- trockene und saubere Lagerung,
- Schutz vor Feuchtigkeit, UV-Strahlung und Witterungseinflüssen,
- keine langfristige Lagerung in vakuumierter Verpackung,
- keine unsachgemäße Stapelung oder Verformung,
- keine Lagerung unter außergewöhnlicher Hitze oder Kälte.
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, sind Ansprüche wegen daraus resultierender Schäden oder Veränderungen ausgeschlossen.
4.2 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk beziehungsweise ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zumutbare Teillieferungen sowie entsprechende Teilabrechnungen bleiben vorbehalten.
4.3 Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Für die Einhaltung von Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Ware unser Werk oder Lager verlässt.
4.4 Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die ordnungsgemäß angebotene Lieferung nicht fristgerecht an, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt:
- vom Vertrag zurückzutreten,
- Schadensersatz zu verlangen oder
- die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
4.5 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverpflichtungen ruhen, soweit wir durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände an der Erfüllung gehindert sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- Betriebsstörungen,
- Streik und Aussperrung,
- Rohstoff- oder Energiemangel,
- Transportstörungen,
- behördliche Maßnahmen,
- Pandemien,
- Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten,
- Cyberangriffe,
- IT-Ausfälle,
- Rohstoffkrisen,
- Lieferketten- oder Containerengpässe.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Reklamationsabwicklung, Gewährleistung und Haftung
5.1 Reklamationsabwicklung
Reklamationen sind schriftlich unter Angabe der Rechnungs- oder Lieferscheinnummer einzureichen.
Vor einer Rücksendung sind aussagekräftige Fotos sowie eine genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen.
Rücksendungen dürfen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Oxypur GmbH erfolgen.
Für jede Reklamation kann die Vergabe einer Reklamations- oder Vorgangsnummer verlangt werden.
Nicht angemeldete oder unfreie Rücksendungen können zurückgewiesen werden.
Zur Prüfung eingesandte Ware muss sich in hygienisch einwandfreiem und prüffähigem Zustand befinden.
Bei verschmutzter, kontaminierter oder hygienisch unzumutbarer Ware behalten wir uns die Ablehnung der Prüfung und Bearbeitung vor.
5.2 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzuzeigen.
Für Kaufleute gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 ff. HGB.
5.3 Mängelansprüche
Bei berechtigten und fristgerecht angezeigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
5.4 Ausschluss bestimmter Mängel
Materialtypische, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie die vertragsgemäße Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.5 Haftungsbeschränkung
Wir haften uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungsfälligkeit
Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.2 Zahlungsmittel
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und nach vorheriger Zustimmung angenommen.
Sämtliche Diskont-, Einzugs- und Nebenkosten trägt der Käufer.
6.3 Zahlungsverzug
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Darüber hinaus sind wir berechtigt:
- weitere Lieferungen zurückzuhalten,
- Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen,
- sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
7. Produkthaftung und Freistellung
Der Käufer haftet für sämtliche Schäden, Ansprüche oder Nachteile, die daraus entstehen, dass:
- Produkte verändert oder umgebaut wurden,
- Pflege-, Warn- oder Nutzungshinweise entfernt oder verändert wurden,
- unzutreffende oder irreführende Werbung verwendet wurde,
- fehlerhafte Beratungen oder Produktzusagen gegenüber Endkunden erfolgten,
- Produkte außerhalb der vorgesehenen Verwendung eingesetzt wurden.
Der Käufer stellt die Oxypur GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
8.2 Weiterveräußerung
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
8.3 Forderungsabtretung
Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an.
8.4 Verarbeitung und Verbindung
Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
8.5 Zugriff Dritter
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren.
9. Verpackung, Versand- und Zusatzkosten
9.1 Verpackung und Entsorgung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in handelsüblicher Transportverpackung.
Der Käufer ist verpflichtet, Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Verpackungsgesetzes (VerpackG), ordnungsgemäß zu entsorgen.
Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch uns erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
9.2 Versand- und Zusatzkosten
Versand-, Verpackungs- und Nebenkosten werden gesondert berechnet.
Bei Kleinaufträgen oder Bestellungen unterhalb der Mindestauftragshöhe behalten wir uns die Berechnung eines angemessenen Kleinmengenzuschlags vor.
10. Eigentumsrechte, Entwicklungen und technische Unterlagen
10.1 Eigentum an Entwicklungen und Werkzeugen
Sämtliche Werkzeuge, Formen, Muster, Entwicklungen, Konstruktionen und Sonderanfertigungen bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Eigentum der Oxypur GmbH.
Dies gilt auch dann, wenn dem Käufer anteilige Entwicklungs-, Werkzeug- oder Konstruktionskosten berechnet wurden.
10.2 Schutz technischer Unterlagen
CAD-Dateien, technische Zeichnungen, Schnittmuster, Produktionsdaten, Kalkulationen, Produktaufbauten, Fertigungsunterlagen und sonstige technische Informationen bleiben ausschließlich Eigentum der Oxypur GmbH.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
10.3 Nachproduktion und Nachbauverbot
Der Käufer darf Produkte, Konstruktionen oder Sonderentwicklungen der Oxypur GmbH weder ganz noch teilweise durch Dritte nachproduzieren oder nachbauen lassen.
11. Export, Auslandslieferungen und lokale Vorschriften
11.1 Verantwortung für lokale Vorschriften
Der Käufer ist bei Weiterverkauf, Export oder Vertrieb unserer Produkte außerhalb Deutschlands eigenverantwortlich dafür verantwortlich, sämtliche im jeweiligen Zielland geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen, Kennzeichnungs-, Registrierungs-, Sicherheits-, Verbraucher-, Umwelt- und Importbestimmungen einzuhalten.
Dies gilt insbesondere für:
- produktspezifische Zulassungen,
- Kennzeichnungspflichten,
- sprachliche Anforderungen,
- gesundheits- oder verbraucherschutzrechtliche Vorschriften,
- nationale Sicherheits- und Verpackungsvorschriften.
Eine Prüfung oder Überwachung ausländischer Vorschriften durch die Oxypur GmbH erfolgt nicht.
11.2 Zoll- und Importpflichten
Soweit Lieferungen in das Ausland erfolgen oder Produkte exportiert werden, trägt der Käufer sämtliche im Zusammenhang mit dem Export, Import oder der Einfuhr entstehenden Pflichten, Kosten und Risiken.
Hierzu zählen insbesondere:
- Zollgebühren,
- Einfuhrabgaben,
- Steuern,
- behördliche Genehmigungen,
- Registrierungs- und Nachweispflichten,
- nationale Importanforderungen.
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Eine Haftung der Oxypur GmbH für Verzögerungen, Schäden oder wirtschaftliche Nachteile aufgrund ausländischer Vorschriften, Zollmaßnahmen oder Importbeschränkungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Bildrechte, Markenrechte und Werbung
12.1 Nutzungsrechte an Bildern und Inhalten
Sämtliche durch die Oxypur GmbH bereitgestellten Bilder, Produktfotos, Renderings, Grafiken, Texte, technischen Zeichnungen, Layouts sowie sonstige Inhalte unterliegen dem Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Eine Verwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist ausschließlich im Rahmen der schriftlich vereinbarten Zusammenarbeit zulässig.
12.2 Verwendung von Name und Logo
Die Nutzung des Firmennamens „Oxypur“, der Unternehmenskennzeichen, Marken, Logos oder sonstiger geschützter Kennzeichen ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
Insbesondere ist es untersagt:
- Marken oder Logos zu verändern,
- eigene Schutzrechte hieran anzumelden,
- den Eindruck einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung oder Exklusivität zu erwecken,
- Inhalte irreführend oder rufschädigend zu verwenden.
12.3 Werbung und Außendarstellung
Werbliche Aussagen über Produkte der Oxypur GmbH dürfen ausschließlich sachlich richtig erfolgen.
Der Käufer ist verpflichtet, Produktdarstellungen, Werbeaussagen und Produktinformationen wahrheitsgemäß und entsprechend den jeweils aktuellen Produktinformationen der Oxypur GmbH zu verwenden.
Für eigenständig erstellte Werbeaussagen, Produktbeschreibungen oder Marketingmaßnahmen des Käufers übernehmen wir keine Haftung.
Der Käufer verpflichtet sich, Produkte der Oxypur GmbH auf Verkaufsplattformen, Online-Marktplätzen und sonstigen Vertriebskanälen ausschließlich sachlich richtig und entsprechend den aktuellen Produktinformationen darzustellen.
Irreführende Aussagen, nicht freigegebene Produktänderungen oder unzutreffende Gesundheits-, Qualitäts- oder Produkteigenschaften sind unzulässig.
12.4 Schutz bei Vertragsende
Mit Beendigung der Geschäftsbeziehung sind sämtliche Nutzungen unserer Marken, Logos, Produktbilder und Marketingunterlagen unverzüglich einzustellen, soweit keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über eine weitere Nutzung besteht.
13. Geheimhaltung und digitale Kommunikation
13.1 Geheimhaltung
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für:
- Preise und Konditionen,
- Kalkulationen,
- Konstruktionen,
- Lieferanteninformationen,
- Produktaufbauten,
- Entwicklungs- und Produktionsprozesse,
- technische Unterlagen.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
13.2 Digitale Freigaben und Kommunikation
Freigaben, Bestätigungen, Maßangaben, Druckfreigaben, Designfreigaben oder sonstige Abstimmungen per E-Mail, Messenger-Diensten oder vergleichbaren digitalen Kommunikationsmitteln gelten als verbindlich und rechtswirksam.
Der Käufer trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Daten und Angaben.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.2 Unternehmergeschäft
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Eine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
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